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Pressemitteilungen
10.02.2021, 17:49 Uhr | MB
CDA fordert Mindest-Kurzarbeitergeld
Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants oder Geschäfte im Einzelhandel sind seit Monaten geschlossen. Viele Beschäftigte in den Branchen hatten jedoch schon vor Corona nur wenig Geld zur Verfügung. 
 Auch mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent des Einkommens, bleibt einigen Beschäftigten ein Entgelt unterhalb des Mindestlohns. Die CDA Münster fordert daher ein Mindest-Kurzarbeitergeld.

Michael Bußmann, Kreisvorsitzender der CDA Münster, sagte dazu: „Niemand soll wegen Corona zum Sozialamt gehen müssen. Wir wollen ein Mindest-Kurzarbeitergeld, um für alle ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau zusichern. Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Mindestlohn, dann soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken. Das Mindest-Kurzarbeitergeld kann so unbürokratisch Hilfe schaffen.“

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