Bürger bei Einspruch gegen „Google Street View“ unterstützen: CDA Kreisvorstand bittet Verwaltung um Hilfe

Das Projekt „Google Street View“ ist in der Diskussion. Verbraucherministerin Aigner hatte sich vor Kurzem mit dem Anbieter darauf verständigt, dass Einspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern über diesen Dienst möglich ist. „Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, was es mit der Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Häuser und Gärten im Internet auf sich hat“, stellt Peter Frings, CDA Vorsitzender in Münster, fest. Diese Verunsicherung nehme noch zu, wenn Google Street View jetzt einräumen müsse, dass man mehr Daten gesammelt habe als ursprünglich zugegeben.
Es sei daher sehr zu begrüßen, dass dieser Internetdienst erst dann umgesetzt werde, wenn die Einsprüche von Bürgern vollständig umgesetzt seien. Die Möglichkeit, dass in Rathäusern Listen für Widersprüche ausgelegt und diese dann gebündelt an Google weitergeleitet würden, sei notwendiger denn je, meint Frings.

„Viele Menschen wissen wahrscheinlich gar nicht, wo und wie sie sich gegen diese Veröffentlichungen wehren können“. Da sei es eine bürgerfreundliche Leistung, wenn die Verwaltung in den Rathäusern entsprechende Listen auslege und so gewährleisten würde, dass auch solche Menschen, die mit dem Internet nicht so vertraut sind, zu ihrem Recht kämen. „Wir werden uns dafür stark machen, dass auch in Münster eine derartige Möglichkeit im Rathaus und den Bezirksvertretungen baldmöglichst eröffnet wird“, so der CDA Vorsitzende.

Nachtrag vom 07.06.2010:
neuer Muster-Widerspruch unter http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html verfügbar.