CDA Münster befürchtet erneute Verfassungswidrigkeit

„Es wäre ein schwerer politische Fehler, wenn die heute vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Regesätze einer erneuten Überprüfung in Karlsruhe nicht standhält“, erklärt Peter Frings, CDA Vorsitzender in Münster. Frings, der zugleich den AK „Arbeit und Soziales“ der CDU Kreispartei leitet, sieht nicht unerhebliche rechtliche Probleme bei der Neuregelung. 
Es gäbe gewichtige Stimmen von Sozialrechtsexperten, die schon im Vorfeld verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht haben; u.a. ob die vom Verfassungsgericht geforderte Transparenz sichergestellt sei. „Man kann nur hoffen, dass die Bundesregierung im Falle eines erneuten Gangs nach Karlsruhe besser vorbereitet ist als im Februar diesen Jahres“, unterstützt der stellvertretende Vorsitzende Tino Stöveken.
Dass es zu großen und weitgehenden Verbesserungen im Bundesrat und Vermittlungsausschuss kommen werde sehe man nicht, befürchte jedoch ein erneutes politisches Gezerre, bei dem es nicht mehr um die Menschen sondern nur um andere Inhalte gehe, die in eine solche Debatte nicht gehören.