Elterngeld-Übergangsregelung schafft Planungssicherheit für ALG-II Empfänger
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben nach Informationen der CDA Münster eine Vereinbarung getroffen, wonach noch in diesem Monat das BMAS eine Übergangsregelung erlassen wird, die Planungssicherheit für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die Elterngeld erhalten, schafft. Peter Frings, CDA-Vorsitzender Münster, zeigt sich erfreut, dass Dank dieser Übergangsregelung Eltern, die sich auf der Basis der alten Elterngeld-Regeln für ein Kind entschieden haben, nicht benachteiligt werden. Ab 1.1.2011 wird das Elterngeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet.
Diese Neuregelung hätte zur Folge gehabt, dass bedürftige Eltern, die sich für eine verlängerte Bezugsdauer des Elterngeldes entschlossen haben, einen Teil des Elterngelds nicht erhalten hätten. Abgesehen davon, dass diese Regelung ohnehin grundsätzlich zu kritisieren sei, so Frings, solle nun geregelt werden, dass Eltern, die das Elterngeld über einen Zwei-Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen. „Das heißt konkret, dass Elterngeld - unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung - nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet werden darf“, stellt Frings klar. Allerdings dürfe die Frist zum 31.12.2010 nicht verpasst werden.
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