CDA fordert eine allgemeine Lohnuntergrenze
Die CDA Münster begrüßt die Debatte um die Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze, die durch die Forderung der CDA Deutschlands angestoßen worden war.
„Die Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze ist der richtige Weg um Lohndrückerei und prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf den Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bekämpfen. Mit unseren Forderungen wollen wir, dass jeder Mensch ein Leben in Würde führen kann“, so der CDA Kreisvorsitzende Peter Frings .
Die CDA hat sich in ihrem Leitantrag für die bevorstehende CDA-Bundestagung für eine allgemeine Lohnuntergrenze in der Höhe des Mindestlohns in der Leiharbeit ausgesprochen (Mindestlohn für die Leiharbeit von 7,79 Euro in den alten und 6,89 Euro in den neuen Bundesländern). Dies sei ein logischer Schritt, da Zeitarbeiter in allen Branchen arbeiten. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit werde nicht von einer Kommission, sondern von den für die Zeitarbeit zuständigen Tarifvertragsparteien festgelegt. Die CDA wird in Zukunft am Grundsatz festhalten, dass die Lohfindung Aufgabe der Tarifvertragsparteien bleiben wird. "Wir müssen aber dafür Sorge tragen, dass nicht die Lohnhöhe der entscheidende Wettbewerbsparameter zwischen den Unternehmen ist. Nicht wer die niedrigsten Löhne zahlt, soll sich im Wettbewerb am Besten behaupten können, sondern wer die besten Produkte und die beste Qualität bietet", so Frings
Der CDA-Bundesvorsitzende Karl-Josef Laumann erklärte: „Die CDU-Sozialausschüsse standen schon immer für eine sozial gerechte Politik. Die CDU hat bereits unter Norbert Blüm in den Neunziger Jahren branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland erfolgreich eingeführt. Diesen Weg werden wir mit der Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze weiter beschreiten.“
Abschließend sagte Frings: "Lohngerechtigkeit ist die entscheidende Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Dafür steht die CDA.“